Die Begleitung und Pflege schwerkranker und sterbender Menschen kann in der Häuslichkeit über Leistungen der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung (SAPV) oder als stationäre Leistungen in Hospizen erfolgen.
Es handelt sich um Leistungen der Krankenversicherung, die in einem festen Verbund von Palliativmedizin (Ärzt*innen) und Pflege (palliative Fachpflege) primär medizinisch-pflegerisch ausgerichtet sind und darauf zielen, Schmerzen und andere belastende Symptome zu lindern. SAPV-Leistungen können ärztlich verordnet zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung, nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch ergänzend zur Pflege im Pflegeheim erbracht werden.
Ambulante Hospizdienste ergänzen die palliative Versorgung mit dem Einsatz geschulter ehrenamtlicher Begleitpersonen in der letzten Lebensphase.