Seit dem 1. Januar 2017 wird in der Pflegeversicherung nicht mehr unterschieden, ob jemand aufgrund von körperlichen oder aufgrund von geistigen Einschränkungen Hilfe benötigt.
Für die Einstufung in einen der Pflegegrade von 1 bis 5 ist nicht die Diagnose entscheidend, auch für einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird kein Attest benötigt. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes schätzt bei einem Hausbesuch ein, wie stark die Selbstständigkeit und bestimmte Fähigkeiten des oder der Betreffenden eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung in verschiedenen Modulen notwendig ist. Dazu gehören auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zur Gestaltung des Tagesablaufs, die bei Menschen mit Demenz schon früh im Krankheitsverlauf eingeschränkt sind.
Für Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung, der Antragsstellung und Begutachtung steht Ihnen in Hamburg für gesetzlich versicherten Personen die bezirklichen Pflegestützpunkte und für privat versicherten Personen die Compass Pflegeberatung zur Verfügung. Kontakt Pflegestützpunkt hier, Kontakt Compass Pflegeberatung hier.
Gefördert durch das Bezirksamt Bergedorf